Neue Vergabepraxis für kantonale Förderateliers im Bereich Bildende Kunst

Das Präsidialdepartement führt eine neue Atelierpolitik für Künstlerateliers in Basel-Stadt ein. Im Sinne der Chancengleichheit werden eine Begrenzung der individuellen Nutzungsdauer der Ateliers und eine transparente Vergabepraxis sicherstellen, dass periodisch immer wieder andere Kunstschaffende in den Genuss dieser Förderung kommen. Die Vergabe der Atelierräume wird über eine öffentliche Ausschreibung und ein formelles Bewerbungsverfahren erfolgen.

Zurzeit existieren im Kanton Basel-Stadt ca. 40 Ateliers für Künstlerinnen und Künstler der Bildenden Kunst. Von diesen befinden sich 33 in der Klingentalkirche auf dem Kasernenareal und werden seit 50 Jahren von der Ateliergenossenschaft Basel gemietet und in Eigenregie verwaltet. Den Künstlerinnen und Künstlern stehen insgesamt 1994m2 Arbeits- sowie 562m2 Lagerfläche im Dachgeschoss für einen seit Jahrzehnten unveränderten und nicht kostendeckenden Zins von 19.50.-/m2/Jahr zur Verfügung. Sämtliche Nebenkosten wurden bis dato vom Kanton übernommen. Dies stellt eine indirekte und nicht kontrollierte Subventionierung durch den Kanton dar. Auch die Vergabe von frei werdenden Ateliers liegt bis heute alleine in der Verantwortung der Genossenschaft. Das Präsidialdepartement führt deshalb eine neue Atelierpolitik ein. Eine direkte Folge der neuen Atelierpolitik ist die Auflösung des bestehenden Mietverhältnisses mit der Genossenschaft auf Ende 2014. Aus Gründen der Kulanz sucht das Präsidialdepartement gemeinsam mit der Genossenschaft eine grosszügige Übergangslösung. Den aktuellen Untermietern der Genossenschaft werden befristete Einzelmietverträge zu den bisherigen Konditionen bis 2017 angeboten. Die neue Vergabepolitik gilt ab Zeitpunkt der rechtskräftigen Kündigung der Ateliergenossenschaft.

Im Rahmen des Umbaus des Kasernenhauptbaus werden durch den auf frühestens 2017 terminierten seitlichen Teildurchbruch zum Klingentalweglein einige bauliche Massnahmen nötig, die mit einer dringend notwendigen Minimalsanierung der Innenräume der Klingentalkirche verbunden werden sollen. Nach Abschluss der Sanierung sollen die Atelierräume nach den neuen Kriterien an überwiegend Bildenden Künstlerinnen und Künstler als Arbeitsateliers vermietet werden. Der neue Mietzins von CHF 80.-/m2/Jahr (exkl.) für ein Atelier, das den heutigen Standards entspricht, ist immer noch tief, vergleicht man diesen mit anderen, von privaten betriebenen Atelierhäusern im Kanton, aber auch Schweiz weit subventionierten Ateliers. Selbst im Vergleich zu den anderen Räumen auf dem Kasernenareal werden die Ateliers in der Klingentalkirche günstig bleiben.

Ziel der neuen Vergabepraxis ist es, die Ateliers als Fördermassnahme zu vergeben, die einem möglichsten breiten Kreis an Bewerbern offen steht. Aus diesem Grund wird die Nutzungsdauer auf fünf Jahre begrenzt werden. Die einzelnen Räume werden nach definierten und öffentlich kommunizierten Kriterien im Sinne einer Chancengleichheit vergeben. Frei werdende Ateliers werden öffentlich ausgeschrieben, in der Region tätige Kunstschaffende können sich bewerben. Ein unabhängiges, von der Abteilung Kultur eingesetztes Gremium entscheidet über die Vergabe. Angestrebt wird eine hohe Generationendurchmischung, Synergien und Ergänzungen auf dem Areal sollen beachtet werden.

Im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung und Anhörung werden alle interessierten Künstlerinnen und Künstler über die Gründe der neuen Vergabepraxis und über die Grundzüge des künftigen Modells informiert. Die anschliessende Anhörung soll dazu beitragen, die Anregungen der Kunstschaffenden in die weitere Planung einzubeziehen. Das detaillierte Ateliermodell wird von der Abteilung Kultur, unter Mitsprache von Kunstschaffenden und verwaltungsexternen Experten, bis 2015 ausgearbeitet.

Hinweise:

Die öffentliche Informationsveranstaltung und die Anhörung findet am 15. Mai 2014, 20.00 bis 21.00 Uhr im Unternehmen Mitte, Salon im 1. OG, Gerbergasse 30, 4001 Basel statt.

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