COVID-19

Abfederungsmassnahmen im Kulturbereich
Die Covid-19-Kulturverordnung war bis am 31. Dezember 2022 gültig.
Die Ausrichtung von Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende lief bis Ende Juni 2022.
Kulturunternehmen sowie Kulturschaffende in Form von rechtlich selbstständigen Arbeitsgemeinschaften konnten bis am 30. September 2022 um Beiträge an Transformatinsprojekte ersuchen.
Der Regierungsrat führte ausserdem das schweizweit einzigartige Modell der Taggelder zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden ein und richtete im Zeitraum von November 2020 bis Ende April 2022 Unterstützung aus.
Entscheidgremium
Der Regierungsrat von Basel-Stadt hat ein Gremium eingesetzt, das abschliessend über die Gesuche befindet. Darin haben Einsitz: Katrin Grögel (Vorsitz), Leiterin Abteilung Kultur Basel-Stadt; Dieter P. Wirth, Bereichsleiter Arbeitslosenversicherung und Mitglied der Geschäftsleitung, Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt; Lukas Schwank, Mitarbeiter Finanzanalyse und Planung, Finanzverwaltung Basel-Stadt; Lucie Bader, selbständige Unternehmerin und Dozentin; Christian Rohner, Leiter Ausstellungen und digitales Museum, Museum für Kommunikation Bern. Das Sekretariat führt die Abteilung Kultur.