Jugendkultur

Fördergesuche im Bereich Jugendkultur können bei der Jugendkulturpauschale Basel-Stadt oder beim Swisslos-Fonds Basel-Stadt eingereicht werden. Eine gleichzeitige Förderung aus mehr als einem Fördergefäss ist nicht möglich.
Jugendkulturpauschale Basel-Stadt
Neben der Unterstützung von kulturellen Einzelprojekten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen können aus der Jugendkulturpauschale Basel-Stadt Projekte unterstützt werden, welche die Rahmenbedingungen für das jugendkulturelle Schaffen verbessern (z.B. Plattformen, Infrastrukturen, Informationen). Bei Einzelprojekten gilt eine Altersgrenze der Gesuchstellenden von 30 Jahren, bei Rahmenprojekten ist das Alter der Zielgruppe ausschlaggebend.
Im Rahmen der Förderpartnerschaft mit dem GGG Kulturkick werden Jugendliche und junge Erwachsene unter 26 Jahren darum gebeten, ihre Gesuche für Einzelprojekte auf elektronischem Weg über den GGG Kulturkick einzureichen. Es gelten die Eingabetermine des GGG Kulturkicks. Wenn Teams ein Gesuch einreichen, ist entscheidend, ob die mindestens Hälfte der Mitglieder unter 26 Jahre alt ist.
Gesuche von Kulturschaffenden im Alter von 26 bis einschliesslich 30 Jahren sowie Gesuche für Rahmenprojekte können jederzeit direkt an die Abteilung Kultur gerichtet werden.
Jugendkulturpauschale BS - Merkblatt für Gesuchseingaben (PDF, 228 KB)
Swisslos-Fonds Kanton Basel-Stadt
Mit Mitteln aus dem Swisslos-Fonds können jugendkulturelle (Gross-)Veranstaltungen und Projekte im Bereich „Jugend und Bildung“ im Kanton Basel-Stadt unterstützt werden.
Gesuche können jederzeit eingereicht werden und sind direkt an den Swisslos-Fonds Basel-Stadt zu richten. Bedingungen und Bestimmungen siehe Website:
Gesprochene Beiträge
Informationen zu weiter zurückliegenden gesprochenen Beiträgen stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung.