Neues Vergabemodell für die kantonalen Förderateliers im Bereich Bildende Kunst ab 2018

Das Präsidialdepartement führt eine neue Atelierpolitik für Künstlerateliers in kantonalen Liegenschaften in Basel-Stadt ein, die ab 2018 umgesetzt werden soll. Ziel des neuen Modells ist es, eine transparente und faire Vergabepraxis einzuführen, die einem breiten Kreis von Bewerberinnen und Bewerbern offen steht. Das neue Modell wird Verfahrenssicherheit bei der Bewerbung um einen subventionierten Atelierplatz gewährleisten.

Die gegenwärtige Vergabepraxis der nicht kostendeckend vermieteten Künstlerateliers in der ehemaligen Klosterkirche auf dem Kasernenareal entspricht nicht den gesetzlichen Grundlagen der Kulturförderung. Den Künstlerinnen und Künstlern stehen heute insgesamt 2556m2 Fläche für einen seit Jahrzehnten unveränderten und nicht kostendeckenden Zins von durchschnittlich 19.50.- Franken/m2/Jahr zur Verfügung. Sämtliche Nebenkosten wurden bis dato vom Kanton übernommen. Dies stellt eine indirekte und nicht kontrollierte Subventionierung durch den Kanton dar. Die Vergabe der frei werdenden Ateliers liegt zudem alleine in der Verantwortung der Ateliergenossenschaft. Per Kulturfördergesetz vom 21. Oktober 2009 (494.300) ist der Kanton verpflichtet, geeignete Strukturen und transparente Verfahren zur Beurteilung von Gesuchen und Vergabe von Fördermitteln zu gewährleisten. Um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen, muss eine neue Vergabepraxis für die kantonalen Förderateliers eingeführt werden. Die Abteilung Kultur hat deshalb, gemeinsam mit der Abteilung Kantons- und Stadtentwicklung und unter Beratung durch eine Begleitgruppe ein neues Vergabemodell ausgearbeitet. Mitglieder der Begleitgruppe waren die Künstlerinnen und Künstler Matthias Aeberli (Vertreter Berufsverband visarte), Kathrin Borer und Markus Schwander (Vertreter Freie Szene), Jan Hostettler und Franziska Statkus (Vertreter Ateliergenossenschaft Klingental), Steven Schoch (Mitinitiant Atelierhaus Flatterschafft), sowie Claire Schnyder (Stv. Direktorin Kultur, Stadt Zürich).

Eine Folge der neuen Atelierpolitik ist die Auflösung des bestehenden Mietverhältnisses mit der Ateliergenossenschaft per 31. Dezember 2017. Der Mietvertrag mit der Genossenschaft wurde auf den 31. Dezember 2014 gekündigt. Die Genossenschaft erwirkte eine einmalige und definitive Erstreckung des Mietverhältnisses bis zum 31. Dezember 2017. Die neue Atelierpolitik wird erst im Anschluss an die dringend notwendige Minimalsanierung der Innenräume der Klingentalkirche, frühestens ab 2018 umgesetzt werden. Um einer Reduktion der Produktionsräume für die freie Szene entgegenzuwirken, prüft das Präsidialdepartement, in Zusammenarbeit mit Immobilien Basel-Stadt, Möglichkeiten zur Vermittlung von Ersatzräumlichkeiten während der Zeit der Sanierung.

Neues Vergabemodell ab 2018 Das neue Vergabemodell entspricht den gesetzlichen Grundlagen der Kulturförderung und den im Kulturleitbild beschriebenen förderstrategischen Zielen des Kantons. Es steht in sinnvoller Ergänzung zu bestehenden Förderateliers von Privaten und anderen Angeboten an Produktionsräumen in Basel-Stadt. Der neue durchschnittliche, nicht kostendeckende Mietzins für ein Atelier, das den heutigen Standards entspricht, wird 80.- Franken/m2/Jahr betragen.

Der überwiegende Teil der Ateliers (ca. 25) wird unabhängig vom Alter der Bewerber zu einem subventionierten Mietpreis für eine Nutzungsdauer von maximal sieben Jahren vergeben. Da kurze Nutzungsfristen für ältere Kunstschaffende im Allgemeinen nachteilig sind und um dem kulturpolitischen Ziel der Generationendurchmischung zu entsprechen soll rund ein Viertel der Ateliers (ca. 8) im Sinne einer „Altersförderung“ vergeben werden. Dabei ist zu beachten, dass künstlerisches Schaffen und Kreativität nicht mit dem Erreichen des Pensionsalters enden und dass Umzüge für ältere Personen schwierig zu bewerkstelligen send. Deshalb ist eine prioritäre Vergabe an Kunstschaffende über 60 Jahre zu einem kostendeckenden Mietzins für eine Nutzungsdauer auf 10 Jahre (mit Option auf Verlängerung nach individueller Absprache) vorgesehen.

Die einzelnen Räume werden öffentlich ausgeschrieben und die eingehenden Bewerbungen durch ein unabhängiges, vom Präsidialdepartement eingesetztes Gremium geprüft. Bewerben können sich ausschliesslich professionelle Kunstschaffende, die in den Kantonen Basel-Stadt oder Basel-Landschaft wohnhaft und angemeldet sind. Beurteilungskriterien sind unter anderem die künstlerische Qualität und Resonanz, die Motivation, auf dem Kasernenareal und im Atelierhaus zu arbeiten, sowie die Relevanz der Förderung für die Entwicklung und Kontinuität des künstlerischen Schaffens.

Hinweise:

Die Details des künftigen Fördermodells werden den Kunstschaffenden und der Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung vorgestellt und nachfolgend auf der Website der Abteilung Kultur veröffentlicht werden. Die öffentliche Informationsveranstaltung findet am 15. September, um 18 Uhr im Unternehmen Mitte, Salon 1. OG statt.

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