Der Fristenstillstand für Volksbegehren endet am 31. Mai 2020

Ab dem 1. Juni 2020 dürfen nicht nur für eidgenössische sondern auch für kantonale Volksbegehren wieder Unterschriften gesammelt werden. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein eines geeigneten Schutzkonzeptes. Der Fristenstillstand war im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Coronakrise beschlossen worden.

Wie auf Bundesebene wird auch im Kanton Basel-Stadt der im Zusammenhang mit der Ausweitung der Coronakrise angeordnete Fristenstillstand nicht über den 31. Mai 2020 hinaus verlängert. Somit dürfen ab dem 1. Juni 2020 auch für kantonale Volksbegehren wieder Unterschriften gesammelt werden (vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 24. März 2020, https://www.bs.ch/nm/2020-weitere-sofortmassnahmen-im-zusammenhang-mit-dem-coronavirus-rr.html )

Für die aktuell im Kanton Basel-Stadt laufenden Unterschriftensammlungen für Volksbegehren bedeutet das folgende neuen Sammelfristen:

Volksinitiativen

  • Kantonale Volksinitiative „Roger-Federer-Arena jetzt!“
    Ablauf der Frist: 04.12.2020
  • Kantonale Volksinitiative „Mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit“
    Ablauf der Frist: 22.02.2021
  • Kantonale Volksinitiative „Basel baut Zukunft“
    Ablauf der Frist: 29.05.2021
  • Kantonale Volksinitiative "Gratis-ÖV für Kinder und Jugendliche"
    Ablauf der Frist: 05.06.2021
  • Kantonale Volksinitiative "Lehrpersonen dürfen diejenigen Lehrmittel einsetzen, mit welchen sie die Schüler/-innen am besten fördern können“
    Ablauf der Frist: 16.10.2021
  • Kantonale Volksinitiative „Hafen für alle - Freiräume statt Luxusprojekte!“
    Ablauf der Frist: 25.11.2021

Fakultative Referenden

  • Grossratsbeschluss betreffend Ausgabenbewilligung zur Realisierung des Hafenbeckens 3
    Ablauf der Frist: 08.06.2020

Voraussetzung für das Sammeln von Unterschriften ist das Vorhandensein eines geeigneten Schutzkonzeptes. Die Bundeskanzlei hat diesbezüglich ein Merkblatt für die Kantone und Gemeinden erstellt. Zudem hat sie zusammen mit dem BAG und dem Seco ein Standard-Schutzkonzept zuhanden der Komitees und Organisatoren einer Unterschriftensammlung erarbeitet. Dieses Standard-Schutzkonzept und das zugehörige Merkblatt für Komitees sind auf https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/politische-rechte/volksinitiativen.html abrufbar und befinden sich ebenfalls in der Beilage. Die Umsetzung der Schutzkonzepte liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Komitees oder Organisators einer Unterschriftensammlung. Es erfolgt keine Validierung der einzelnen Schutzkonzepte, weder durch den Bund noch durch die Kantone.

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