Vernehmlassung zu einem Gesetz über die Partizipation der Quartierbevölkerung

Der Regierungsrat legt einen Entwurf für ein neues Gesetz über die Partizipation der Quartierbevölkerung vor. Das neue Gesetz schafft Klarheit sowie Transparenz in den Partizipationsverfahren des Kantons, indem es Voraussetzungen und Formen dafür festlegt. Um die bis zum 18. August 2021 dauernde Vernehmlassung für alle Beteiligten einfach und effizient zu gestalten, wird dafür erstmalig auch eine digitale Plattform eingesetzt.

Der Entwurf des neuen Partizipationsgesetzes sieht vor, dass die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden die Quartierbevölkerung über Ziele und Ablauf der Planungen unterrichten. Zudem soll sich die Quartierbevölkerung in geeigneter Weise einbringen können, wenn für die Behörden ausreichender Handlungsspielraum besteht. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Arealentwicklungen, Veränderungen von öffentlichen Plätzen oder gestalterischen Interventionen.

Das neue Gesetz über die Partizipation der Quartierbevölkerung betrifft auch das Vorgehen bei Vorhaben der kantonalen Behörden in den Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen. Zur kommunikativen und inhaltlichen Präzisierung wird zukünftig anstelle von «Mitwirkung» der offenere Begriff «Partizipation» verwendet. Damit wird eine klare Abgrenzung zu formellen Mitwirkungsverfahren gemacht, die zum Beispiel im kantonalen Bau- und Planungsgesetz geregelt sind. Bis anhin gab es keine gesetzliche Grundlage für die informelle Mitwirkung, diese wurde in einer Verordnung und in einem Leitfaden geregelt. Das neue Gesetz schafft Klarheit sowie Transparenz und erleichtert die Kommunikation zwischen allen Beteiligten.

Einbezug der Quartierbevölkerung in Vorhaben der kantonalen Behörden
Der Einbezug der Quartiere ist in der Kantonsverfassung (KV) geregelt: Der entsprechende Paragraf 55 bezieht sich auf Vorhaben der kantonalen Behörden. Bereits in einem frühen Planungsstadium ermöglicht die Partizipation der interessierten Bevölkerung eine aktive Teilhabe an Veränderungen. Der Austausch von unterschiedlichen Meinungen fördert das Verständnis für demokratische Abläufe. Mit dem neuen Gesetz haben Kinder, Jugendliche und Erwachsene unabhängig vom Stimm- und Wahlrecht die Möglichkeit, ihre Ideen und Wünsche einzubringen. Die Erkenntnisse, die im Rahmen einer Partizipation gewonnen werden, dienen als wichtige Ergänzung bei der Planung und Umsetzung eines Vorhabens.

Vernehmlassung mit digitaler Umsetzung
Um die Vernehmlassung für das neue Gesetz für alle Beteiligten einfach und effizient zu gestalten, wird erstmalig auch eine digitale Plattform eingesetzt. Die digitale Vernehmlassung ermöglicht einerseits eine unkomplizierte Erfassung der Stellungnahmen für die Bevölkerung und die erweiterten Anspruchsgruppen, andererseits kann die Verwaltung die elektronisch eingereichten Anliegen papierlos und damit effizienter auswerten und bearbeiten. Die Vernehmlassung dauert vom 18. Mai bis zum 18. August 2021. Im Anschluss wird die Vorlage bereinigt und dem Grossen Rat vorgelegt. In diesem Zusammenhang beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, zwei parlamentarische Vorstösse zum Thema abzuschreiben.

Hinweise:

Weitere Informationen und Unterlagen zur Vernehmlassung des Partizipationsgesetz sind unter https://www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen.html aufgeschaltet.

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