Kulturgüterschutz

Der Kanton Basel-Stadt verfügt über eine eindrückliche Dichte an materiellen und immateriellen Kulturgütern. Die Fachstelle Kulturgüterschutz sorgt dafür, dass die Kulturgüter für kommende Generationen erhalten bleiben und ist für das Inventar schützenswerter Kulturgüter und Sicherstellungsdokumentationen zuständig.
In Koordination mit den Dienststellen der Abteilung Kultur, der kantonalen Denkmalpflege Basel-Stadt, der Rettung Basel-Stadt plant und veranlasst sie Massnahmen zur Sicherung der Kulturgüter. Sie berät und unterstützt staatliche wie private Eigentümer von Kulturgütern und vertritt den Kanton Basel-Stadt in der internationaler Zusammenarbeit zum Schutz von Kulturgut auf der ganzen Welt.
Gestützt auf internationale Abkommen ist die Fachstelle Kulturgüterschutz zuständig für den Vollzug der Bundesgesetzgebung über den Schutz von Kulturgütern im Kanton Basel-Stadt.
Zum Fachbereich Kulturgüterschutz im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS)
Rechtsgrundlagen
- Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
- Zweites Protokoll zum Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
- Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSG)
- Verordnung vom 29. Oktober 2014 über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSV)
- Verordnung des VBS vom 5. April 2016 über Sicherstellungsdokumentationen und fotografische Sicherheitskopien (VSFS)