Zwei Werkbeiträge und zwei Publikationsbeiträge für Basler Literaturschaffende

Der Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vergibt je einen Werkbeitrag an die Autoren Wolfgang Bortlik und Eric Erhardt sowie zwei Publikationsbeiträge für Werke von Friederike Kretzen und Vera Schindler-Wunderlich. Total spricht er eine Fördersumme von 50‘000 Franken.

In der zweiten Sitzung des Jahres 2022 hat der Fachausschuss Literatur BS/BL insgesamt 9 Gesuche geprüft und folgende 4 Beiträge gesprochen:

Werkbeiträge an Autoren

  • 25'000 Franken an Wolfgang Bortlik für den Roman «Basler Gleichstand»
  • 20'000 Franken an Eric Erhardt für das Buchprojekt «Im Klauhof»  

Publikationsbeiträge an Verlage

  • 3'000 Franken an den Dörlemann Verlag für den Roman «Persienbuch» von Friederike Kretzen
  • 2'000 Franken an die Edition pudelundpinscher für den Lyrikband «Langsamer Schallwandler» von Vera Schindler-Wunderlich

Der Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vergibt jährlich eine Summe von 260‘000 Franken zur Förderung des regionalen Literaturschaffens. Die Förderkategorien umfassen Werk-, Mentoring-, Entwicklungs- und Publikationsbeiträge. Darüber hinaus können ‒ sofern es die vorhandenen Mittel zulassen ‒ Beiträge an Sonderprojekte gesprochen werden.

Der Fachausschuss besteht aus sieben Mitgliedern, welche als Fachleute mit der Sparte Literatur verbunden sind. Je ein Vertreter oder eine Vertreterin des Präsidialdepartements Basel-Stadt und der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft gehören dem Fachausschuss von Amtes wegen an. Mitglieder sind Dorothee Elmiger, André Gstettenhofer, Jan Müller, Marion Regenscheit, Bettina Spoerri sowie Dominika Hens (Vertreterin Präsidialdepartement Basel-Stadt) und Fredy Bünter (Vertreter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft). Die Geschäftsführung erfolgt durch das Präsidialdepartement Basel-Stadt, Abteilung Kultur. Der Fachausschuss hat den Status einer beratenden Kommission und tagt dreimal jährlich.

Es gelten folgende Förderkriterien: künstlerische Eigenständigkeit des Textes oder Projektes; sprachliche, stilistische und strukturelle Textqualität; Schlüssigkeit des Konzepts im Hinblick auf seine Realisierung; professionelles Umsetzungsvermögen; inhaltliche, gesellschaftliche und ästhetische Relevanz des Textes oder Projektes. Für Beiträge an Publikationen und Sonderprojekte sind zusätzlich die Ausgewogenheit von Budget und Finanzierung sowie die faire Berechnung von Honoraren und Sozialbeiträgen ausschlaggebende Beurteilungsfaktoren.

Der nächste Eingabetermin für Gesuche im Bereich Literatur ist der 5. August 2022. Informationen für Gesuchstellende sind hier publiziert, wo auch eine Übersicht über die bisher geförderten Projekte einsehbar ist.

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