Beiträge an die Auswertung von Filmen
Beiträge an die Auswertungskosten sollen die Zirkulation und die Wahrnehmung von majoritären Schweizer Kinoproduktionen im In- und Ausland sowie regional verstärken.
Gesuche um Auswertungsbeiträge für Projekte, die in der Herstellungsphase bereits von BS/BL gefördert wurden, können laufend, d.h. ungeachtet von Eingabefristen, bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Für Projekte, die in der Herstellungsphase nicht von BS/BL gefördert wurden, die aber die formalen Kriterien für einen Herstellungsbeitrag erfüllt hätten, kann in Ausnahmefällen ein Beitrag an die Auswertungskosten für den Kinovertrieb in der Schweiz gesprochen werden (vgl. Förderbestimmungen). Die Gesuche müssen zu den regulären Terminen des Fachausschusses (20. Januar, 20. Mai, 20. Oktober) eingereicht werden.
Unterlagen Gesuch Festivalauswertung
Unterlagen Gesuch Kinoauswertung/Verleihkosten
Unterlagen Gesuch Online-Auswertungsmassnahmen